Rechtsberatung - Mit Recht führend

Rechtsberatung

Fast täglich stellt uns der Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft vor neue Anforderungen, auf die wir flexibel und vor allem mit dynamischer Rechtsanwendung reagieren. Kein einzelner Anwalt kann alle Mandanten auf allen Rechtsgebieten gleich qualifiziert beraten. Auf dieser Erkenntnis basiert unser Modell, durch Spezialisierung der einzelnen Mitglieder und Mitarbeiter unserer Sozietät und deren Vernetzung untereinander Beratungsschwerpunkte zu bilden, ohne die außerhalb des jeweiligen Schwerpunktes liegenden Aspekte vernachlässigen zu müssen. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten in unserem Hause umfassend beraten werden und jeder Fall auch auf Aspekte hin geprüft werden kann, deren Bedeutung zunächst nicht offensichtlich erscheint, deren Vernachlässigung jedoch zu unangenehmen Überraschungen führen kann: So werden im Zusammenhang mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen stets auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte von Bedeutung sein.

Das intensive Gespräch öffnet einen ganzheitlichen Blick auf Sie und Ihre konkrete Situation. So lösen wir Ihre Probleme mit Akribie und Konsequenz. Dabei investieren wir viel. In Zeit, in Weiterbildung, in das Gespräch sowie in eine intensive Beschäftigung mit Ihrem Sachverhalt. Zeit ist der Schlüssel für eine fundierte und erfolgreiche Auftragserledigung.
Nur durch eine gründliche Sachverhaltsanalyse können wir die maßgeblichen Fallfragen herausarbeiten. Und das kostet Zeit. Zeit, die unsere Mandanten in Anspruch nehmen können. Hier tritt unser Verständnis der modernen Dienstleistung besonders deutlich in den Vordergrund.

Wir verstehen uns vor diesem Hintergrund als der ständige Berater und Begleiter unserer privaten und gewerblichen Mandanten in allen rechtlich relevanten Fragestellungen. Wir bieten Rechtsberatung und Vertretung aus einer Hand. Bei der Gründung oder Sanierung eines Unternehmens sind Belange des ehelichen Güterrechts zu berücksichtigen, bei der Begründung oder Beendigung von Anstellungsverträgen können vorab Fragen des Wettbewerbsrechts zu klären sein. Der Zusammenhang zwischen den Gestaltungsformen des Erbrechts und familien- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragen liegt auf der Hand. Auch neue Techniken und die rasante Entwicklung der Gesellschaft haben bei uns zur Ausprägung neuer Tätigkeitsfelder geführt. Exemplarisch seien die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Rechtsfragen rund um EDV und Internet erwähnt.